Spezialgebiete

Gemeinsam mit seinem Team betreut Mag. Martin Stärker national und international tätige Unternehmen in
wirtschaftsrechtlichen Belangen insbesondere mit nachfolgenden Tätigkeitsschwerpunkten:

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist die Gesamtheit der Bestimmungen, die in teils öffentlich-rechtlichen, teils privatrechtlichen Vereinbarungen die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt.

Bankrecht

Das Bankrecht setzt sich aus verschiedenen Gesetzen zusammen, die sich mit den Rechtsverhältnissen im Kreditwesen, bei Bank- und Investitionsgeschäften sowie dem Bankenaufsichtsrecht befassen.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften und deren Gesellschaftern.

Immobilien- und Liegenschaftsrecht

Unter Immobilien- und Liegenschaftsrecht versteht man jene gesetzlichen Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen, die den Verkehr mit Immobilien und Grundstücken und deren Überlassung betreffen.

Prozessführung

Unter (gerichtlicher) Prozessführung versteht man die Geltendmachung von privatrechtlichen Ansprüchen und Rechten oder Rechtsverhältnissen.

Versicherungsrecht

Im Rahmen eines Versicherungsvertrags verpflichtet sich die Versicherung gegen Entgelt (Prämie), ein im Versicherungsvertrag definiertes Risiko abzudecken.

Zivilrecht

Das Zivilrecht ist jenes Rechtsgebiet, welches Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten regelt.