Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist die Gesamtheit der Bestimmungen, die in teils öffentlich-rechtlichen, teils privatrechtlichen Vereinbarungen die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt.
Bankrecht
Das Bankrecht setzt sich aus verschiedenen Gesetzen zusammen, die sich mit den Rechtsverhältnissen im Kreditwesen, bei Bank- und Investitionsgeschäften sowie dem Bankenaufsichtsrecht befassen.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften und deren Gesellschaftern.
Immobilien- und Liegenschaftsrecht
Unter Immobilien- und Liegenschaftsrecht versteht man jene gesetzlichen Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen, die den Verkehr mit Immobilien und Grundstücken und deren Überlassung betreffen.
Prozessführung
Unter (gerichtlicher) Prozessführung versteht man die Geltendmachung von privatrechtlichen Ansprüchen und Rechten oder Rechtsverhältnissen.
Versicherungsrecht
Im Rahmen eines Versicherungsvertrags verpflichtet sich die Versicherung gegen Entgelt (Prämie), ein im Versicherungsvertrag definiertes Risiko abzudecken.
Zivilrecht
Das Zivilrecht ist jenes Rechtsgebiet, welches Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten regelt.